Diese Regeln entsprechen den Vorschriften der Richtlinie Nr. 148 vom 24.2.2016 über das Befahren der Gudenå und der angrenzenden Gewässer und der kommunalen Vorschriften über das Registrieren von Booten in den Kommunen Horsens und Hedensted

 

ALLE SIND HERZLICH WILLKOMMEN AUF DEM FLUSS GUDENÅ. GENIESSEN SIE DIE NATUR IN IHREM EIGENEN ODER EINEM GEMIETETEN KANU ODER KAJAK. ES GIBT ABER REGELN FÜR BESTIMMTE ABSCHNITTE, DIE BEACHTET WERDEN MÜSSEN:

 

1. Gemietete Boote auf den Abschnitten von Tørring bis Randers:

Autorisierte Vermieter vermieten die mit Registrierungsnummern gekennzeichneten Boote. Eine Liste der Vermieter finden Sie unter www.gudenaakomiteen.dk

Die Natur in dem Abschnitt von Tørring bis zur Klostermølle verlangt besondere Rücksicht und deshalb gibt es auch nur begränzte Startmöglichkeiten. Alle Boote müssen hier eine Bewilligung haben. Mieten Sie ein Boot von einem registrierten Vermieter, erhalten Sie automatisch eine entsprechende Bewilling.

 

2. Eigene Boote der Bürger:

a) für den Abschnitt Tørring bis Klostermølle gilt:

In den Kommunen Hedensted und Horsens kann man sein nicht-motorisiertes Fahrzeug als einheimisch registrieren lassen. Ein Fahrzeug ist einheimisch wenn:

1) Das Fahrzeug gehört einem Uferbesitzer mit einem Eigentum zum Gudenå hinunter in entweder Hedensted oder Horsens Kommune,

2) Das Fahrzeug gehört einer Person, die Wohnsitz hat westlich der Autobahn E45 und entweder in Hedensted oder Horsens Kommune

3) Das Fahrzeug gehört einer Person, die Wohnsitz hat in den Teilen von Vejle oder Skanderborg Kommune, welche vor 2007 entweder beheimatet waren in Tørring-Uldum oder in Brædstrup Kommune, und wo man sich früher als einheimischer Fahrzeugbesitzer registrieren lassen konnte, und die Person auch davon Gebrauch gemacht hat, oder

4) Das Fahrzeug gehört einer Person, welche Wohnsitz hat in Gebieten von Horsens Kommune östlich der Autobahn E45, wo man sich früher als einheimischer Fahrzeugbesitzer registieren lassen konnte, und die Person auch davon Gebraucht gemacht hat.

Das Ersuchen um eine Registrierung nach § 8, stk. 1, muss an die eine der beiden Kommunen gerichtet werden, wo der Eigentümer des Fahrzeuges Uferbesitzer ist oder Wohnsitz hat, gemäss nr. 1, 2 und 4, oder wo der Eigentümer früher sein Fahrzeug registrieren liess, gemäss nr. 3.

Bei der Registrierung wird eine entsprechende Bewilligung für eigene Boote ausgestellt, welche sichtbar im Boot befestigt werden muss. Anschliessend dürfen der Eigentümer sowie seine Familien-mitglieder ohne weitere Registrierung des Bootes diesen Abschnitt befahren

Das Segeln mit motorisierten Fahrzeug ist ganzheitlich verboten (Tørring bis Klostermølle).

b) für den Abschnitt Klostermølle bis Randers gilt:

Hier ist keine Registrierung der eigenen Kanus oder Kajaks notwendig und deshalb kann der Abschnitt frei benützt werden.

 

3. Gastboote

a) für den Abschnitt Tørring bis Klostermølle gilt:

Gastboote müssen registriert werden.

Ein Gastboot ist ein Fahrzeug, welches Sie selber besitzen oder gratis ausgeliehen haben. Ein registriertes Mietboot kann kein Gastboot sein.

Die Registrierung des Gastbootes erfolgt durch die Ausstellung einer Bewilligung. Sie erhalten ein Kennzeichen für Gäste (eine Gastnummer), welches sichtbar am Boot befestigt werden muss. Eine solche Bewilling/ Gastnummer kostet 75 DKK. (5 Tage gültig) und kann nur über diese Website erworben werden. Es weden maximal 50 Gästekennzeichen/Gästenummern pro Woche ausgestellt.

Das Segeln mit motorisierten Fahrzeugen ist ganzheitlich verboten.

b) für den Abschnitt Klostermølle bis Randers gilt:

Hier ist keine Registrierung der eigenen oder ausgeliehenen Kanus oder Kajaks notwendig und deshalb kann der Abschnitt frei benützt werden.

 

 

Übrige Bemerkungen:
Firmen, Schulen, Klubs und Vereine können für Angestellte, Schüler und Mitglieder Bootsfahrten in eigenen Booten arrangieren, sofern dies unentgeltlich durchgeführt wird.

Boote, die Aussenbordmotoren und/oder Elektromotoren benutzen, müssen als motorisierte Fahrzeuge auf der Gudenå registriert werden. Siehe auch: www.sejladspaagudenaaen.dk , hier oder im Faltblatt “Motorisiert auf der Gudenå” (På Gudenåen med motor).

 

Die Hinweise oder Verbote zum Gebrauch von offenem Feuer sind immer zu beachten!
Für die einzelnen Abschnitte des Flusses gelten folgende Regeln:

Abschnitt von Tørring bis Klostermølle:

• Nutzung des Flusses nur in der Zeit vom 16. Juni bis zum Jahresende in der Zeit von 8 - 18 Uhr
• Nutzung des Flusses nur in Fliessrichtung oder in stehenden Gewässern
• Man darf die Boote nicht zusammen binden!
• Nutzung des Flusses nur mit den erforderlichen Genehmigungen.
• Genehmigungen gelten für 2er und 3er Kanus sowie 1er und 2er Kajaks. Ruderboote sind nur auf den Seen Naldal Sø und Vestbirk Sø zugelassen!
• Bei grösseren Gruppen sind nur “5er-Gruppen” mit dem notwendigen Abstand zwischen den einzelnen Booten erlaubt. Der Abstand muss während der gesamten Zeit eingehalten werden.
• Entlang des Klosterkanales zwischen Riværket und Klostermølle ist es nicht gestattet, Boote ins Wasser zu lassen oder an Land zu ziehen Benutzer von Mietbooten düirfen jedoch nach Absprache mit dem Vermieter am Anlegeplatz auf der Südseite des Klosterkanals, ca. 300 m vor der Klostermühle, an Land gehen

Bei Klostermølle gilt:

• Es ist weder erlaubt Fahrzeuge einzusetzen oder an Land zu gehen entlang dem Klosterkanal zwischen Riværket und Klostermølle
• Bei Klostermølle ist es das ganze Jahr erlaubt zu segeln von und bis zu den Schlepp- und Einsetzungsplätzen, in dem Umfang, welche der Besitzer es erlaubt – das Bundesamt für Naturschutz

Abschnitt Tåning Å

• Nutzung des Abschnittes nur in der Zeit vom 6 - 22 Uhr erlaubt